Geschichtliches
Die bernischen Zünfte und Gesellschaften entstammen dem 14. Jahrhundert (die älteste heute bekannte Urkunde, welche Schmieden betrifft, trägt das Datum des 1. April 1345). Sie waren seit jeher vornehmlich Berufsverbände und spielten anders als zum Beispiel in Zürich, Basel oder Schaffhausen bei der politischen Willensbildung keine führende Rolle. Ein Zunftzwang bestand aber insofern, als jeder Burger eine Gesellschaft annehmen musste: Wer ein Handwerk betrieb diejenige seines Berufsstands, die andern eine Gesellschaft nach ihrem Belieben.
Auf Schmieden waren vorweg die metallverarbeitenden Handwerker aller Gattungen zünftig; zudem brachte es die Verwandtschaft zwischen Handwerkskunst und Arzneikunde mit sich, dass auch die Ärzte das Stubenrecht auf Schmieden annahmen.
Zu den Pflichten der Zünfte gehörten das militärische Aufgebot ihrer Angehörigen, der Einzug des Reisgeldes zur Bezahlung von Ausrüstung und Sold, die Organisation des Feuerwehrdienstes sowie die Armen- und Vormundschaftspflege; diese beiden letzteren sind bis heute die vornehmsten Aufgaben der burgerlichen Korporationen Berns geblieben.
Die Regenerationsverfassung von 1831 hat den Bestand der Burgergemeinden neben den Einwohnergemeinden ausdrücklich garantiert; daran ist seither nichts geändert worden. Und neben den Burgergemeinden als solchen sind auch die burgerlichen Korporationen, zu denen Schmieden gehört, letztmals durch das am 1. Januar 1999 in Kraft getretene Gemeindegesetz ausdrücklich anerkannt worden.